Reisebedingungen  
 
   

Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig zu studieren.

1. Vertragsgegenstand
Thurgau Travel veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns
– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in unseren Prospekten von Anfang bis Ende zu organisieren.
– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.
Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Thurgau Travel kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrem Reisebüro zu Stande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Thurgau Travel wirksam.

2.2 Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von Thurgau Travel lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von uns vermittelten Flugbilletten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Thurgau Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

2.3 Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Ihnen dafür eine Gebühr von Fr. 60.– pro Auftrag, sofern wir Ihre Mitteilung bis spätestens 120 (Langstrecken) bzw. 60 Tage vor Abreise erhalten. Die Gebühr entfällt, wenn der Preis für die geänderte/ umgebuchte Reise höher liegt. Annullieren Sie die Reise bis 120 bzw. 60 Tage vor Abreise, so verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.– pro gebuchte Person resp. Fr. 120.– pro Auftrag. Für Annullationen/Umbuchungen innerhalb von 120 bzw. 60 Tagen vor Abreise gelangen die Annullationsbestimmungen gemäss Art. 6 zur Anwendung.

2.4 Pass, Visa, Impfungen
In den Thurgau Travel-Prospekten oder in der Reisebestätigung finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen die erforderlichen Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.


3. Preise
3.1 Prospektpreise
Die Preise für die Reisearrangements ergeben sich aus den Thurgau Travel-Prospekten. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelkabine.
3.2 Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Reisebüro für die Beratung, Reservation und Buchung individueller Reisen neben den im Prospekt erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und Buchung erheben kann.

3.3 Zahlungen
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
– Eine Anzahlung von 20% des Pauschalpreises bei der Anmeldung, spätestens jedoch nachdem Sie die Anmeldebestätigung von uns erhalten haben.
– Die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise.

3.4 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in denen die in den Thurgau Travel-
Prospekten angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen wie zum Beispiel bei:
– nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführter oder erhöhter staatlicher Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
– staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Thurgau Travel wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten angegebenen Preisen, jedoch höchstens bis 120 bzw. 60 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum, vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Thurgau Travel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber alternativ ein anderes von Thurgau Travel offeriertes Reisearrangement buchen. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen werden ohne Abzüge an den Preis angerechnet. Bei kurzfristigen Preiserhöhungen durch Flug- und Schiffsgesellschaften gelten obige Fristen nicht.


4. Schwierigkeiten während der Reise
4.1 Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im Thurgau Travel-Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei Thurgau Travel, der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung verlangen.

4.2 Sofern Thurgau Travel, die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen von Thurgau Travel zurückerstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und nur gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung entsprechende Bestätigung verlangen. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung, ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

4.3 Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung müssen Sie Ihrem Reisebüro oder unserem Hauptsitz in 8570 Weinfelden, spätestens innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.

5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Thurgau Travel haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand soweit es Thurgau Travel, unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Thurgau Travel nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Behördenwillkür, Verspätungen von Dritten, für welche wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

5.2 Unfälle und Erkrankungen
Thurgau Travel haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Thurgau Travel oder ein von uns beauftragtes Unternehmen (Hotel, Fluggesellschaft usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Thurgau Travel abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

5.3 Sachschäden
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust/Beschädigung von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes gegenüber Ihrer persönlichen Versicherung.

5.4 Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die Thurgau Travel-Reiseleitung oder unsere örtliche Vertretung erfolgen, kann Thurgau Travel keine Haftung übernehmen.

5.5 Sicherstellung
Thurgau Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt «Reisegarantie», das Sie bei der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, 8038 Zürich, bei Thurgau Travel oder Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.

5.6 Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits entsprechende Versicherungen mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.

6. Sie können die Reise nicht antreten (Annullation) oder ändern Ihren Auftrag
6.1 Annullation der Reise durch Sie

Falls Sie weniger als 120 bzw. 60 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies Ihrem Reisebüro durch einen eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

6.2 Bearbeitungsgebühr
Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.– pro gebuchte Person, höchstens aber Fr. 120.– pro Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren sowie Gebühren für bereits eingeholte Visas nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

6.3 Annullationskosten
Die obligatorische Annullationskostenversicherung deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden und die Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.
Krankheiten oder Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullationskostenversicherung. Treten Sie weniger als 120 bzw. 60 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullationskostenversicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:
Tage vor Abreisedatum Arrangementpreis
120 (Langstrecken und Hochsee-Kreuzfahrten)
bis 61 10%
60 bis 43 15%
42 bis 28 30%
27 bis 15 60%
14 bis 0 80%
Linienflüge zu Spezialpreisen (z.B. APEX/PEX/Gruppen- und Spezialtarife): Für diese Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklassen.

6.4 Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt Thurgau Travel lediglich die Bearbeitungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig
– bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
– bei Reisen in Europa und Ländern ohne Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa).
Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie Thurgau Travel gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.
6.5 Verzicht auf obligatorische Annullationskostenversicherung
Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung verlangen.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Thurgau Travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen jedoch nach Möglichkeit vergüten. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Thurgau Travel-Reiseleitung oder unsere örtliche Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

8. Thurgau Travel kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen
8.1 Flugtransport

Für den Fall, dass das von Thurgau Travel verpflichtete Flugtransportunternehmen aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht zu erfüllen, erlauben wir uns, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten durchzuführen.

8.2 Programmänderungen
Thurgau Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Wir bemühen uns jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt, Brücken- oder Schleusensperrung Behördenwillkür oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alternativprogramm besorgt. Unterkunft und Verpflegung können an Bord des Schiffes oder in Hotels bzw. die Beförderung auf Teilstrecken per Bus erfolgen.

8.3 Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Thurgau Travel vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis spätestens 42 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8.4 Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Massnahmen, Behördenwillkür oder wegen Streiks aus der Sicht von Thurgau Travel nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Thurgau Travel befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von uns bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

9. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Thurgau Travel, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

10. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Thurgau Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Thurgau Travel können nur an unserem Sitz in 8570 Weinfelden angebracht werden.
Stand November 2006

 
 
 
 
 
   
   
   
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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