 |
Wir
empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen sorgfältig zu studieren.
1. Vertragsgegenstand
Thurgau Travel veranstaltet für Sie Reisen.
Wir verpflichten uns
– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in unseren Prospekten
von
Anfang bis Ende zu organisieren.
– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen
gewählten Reisearrangement anbieten.
Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche
nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden.
Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen
ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen
ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen
ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf
die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb
selber dafür besorgt
sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen
Zeit am Abreiseort einfinden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der
Vertrag zwischen Ihnen und Thurgau Travel kommt
mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen
Anmeldung bei Ihrem Reisebüro zu Stande. Von jenem Zeitpunkt an
werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für
Sie und Thurgau Travel wirksam.
2.2 Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern,
welche Ihnen von Thurgau Travel lediglich vermittelt werden, gelten deren
eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von
uns vermittelten Flugbilletten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
der verantwortlichen Fluggesellschaften. Thurgau Travel ist in diesen
Fällen nicht Vertragspartei und Sie können
sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
2.3 Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung
der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der
Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Ihnen dafür eine Gebühr
von Fr. 60.– pro Auftrag, sofern wir Ihre Mitteilung bis spätestens
120 (Langstrecken) bzw. 60 Tage vor Abreise erhalten. Die Gebühr
entfällt, wenn der Preis für die geänderte/ umgebuchte
Reise höher liegt. Annullieren Sie die Reise bis 120 bzw. 60 Tage
vor Abreise, so verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.–
pro gebuchte Person resp. Fr. 120.– pro Auftrag. Für Annullationen/Umbuchungen
innerhalb von 120 bzw. 60 Tagen vor Abreise gelangen die Annullationsbestimmungen
gemäss Art. 6 zur Anwendung.
2.4 Pass, Visa, Impfungen
In den Thurgau Travel-Prospekten oder in der
Reisebestätigung finden Sie
die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie
allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise
in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen
Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften
für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können.
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für
die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden
Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen
die erforderlichen Visa. Die Kosten dafür
werden Ihnen in Rechnung gestellt.
3. Preise
3.1 Prospektpreise
Die Preise für die Reisearrangements ergeben sich aus den Thurgau Travel-Prospekten.
Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt)
pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelkabine.
3.2 Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr
Reisebüro für die Beratung,
Reservation und Buchung individueller Reisen neben den im Prospekt erwähnten
Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für
die Reservation und Buchung erheben kann.
3.3 Zahlungen
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen
und zwar wie folgt:
– Eine Anzahlung von 20% des Pauschalpreises bei der Anmeldung, spätestens
jedoch nachdem Sie die Anmeldebestätigung
von uns erhalten haben.
– Die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise.
3.4 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in denen die in den Thurgau
Travel-
Prospekten angegebenen Preise aus besonderen
Gründen erhöht werden
müssen wie zum Beispiel bei:
– nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B.
Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführter oder erhöhter staatlicher Abgaben oder Gebühren
(z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
– staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Thurgau Travel wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten
angegebenen Preisen, jedoch höchstens bis 120 bzw. 60 Tage vor dem vereinbarten
Reisedatum, vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen
und von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht,
innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall werden Ihnen von Thurgau Travel alle von Ihnen bereits geleisteten
Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber alternativ
ein anderes von Thurgau Travel offeriertes Reisearrangement buchen. Wir bemühen
uns, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die von
Ihnen bereits geleisteten Zahlungen werden ohne Abzüge an den Preis angerechnet.
Bei kurzfristigen Preiserhöhungen durch
Flug- und Schiffsgesellschaften gelten obige
Fristen nicht.
4. Schwierigkeiten während
der Reise
4.1 Entspricht die Reise
nicht der Beschreibung im Thurgau Travel-Prospekt
oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem
anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet,
bei Thurgau Travel, der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht
möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung
verlangen.
4.2 Sofern Thurgau Travel,
die Reiseleitung bzw. die
örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine
angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe
sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen von Thurgau Travel
zurückerstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten
Leistungen und nur gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so
schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt
am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung entsprechende Bestätigung
verlangen. Die Reiseleitung bzw. die örtliche
Vertretung, ist verpflichtet, den Sachverhalt
und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.
4.3 Ihre Beanstandungen
und die Bestätigung der
Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung müssen Sie Ihrem
Reisebüro oder unserem Hauptsitz in 8570 Weinfelden, spätestens
innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige
Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere
Geltendmachung des Schadens würden zu
Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.
5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Thurgau Travel haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements.
Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand
soweit es Thurgau Travel, unserer Reiseleitung oder unserer
örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige
Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge
Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen.
Insbesondere haftet Thurgau Travel nicht für Änderungen im
Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen,
Behördenwillkür, Verspätungen von Dritten, für welche
wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen
sind.
5.2 Unfälle und Erkrankungen
Thurgau Travel haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Thurgau
Travel oder ein von uns beauftragtes Unternehmen (Hotel, Fluggesellschaft usw.)
verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung,
dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Thurgau Travel abtreten. In Haftungsfällen,
die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen
(Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt,
die sich aus den anwendbaren internationalen
Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
5.3 Sachschäden
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den
Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust/Beschädigung
von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer
schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines
Anspruchsverlustes gegenüber Ihrer persönlichen
Versicherung.
5.4 Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen
oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine
oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit
Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht
jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über
die Thurgau Travel-Reiseleitung oder unsere örtliche Vertretung erfolgen,
kann Thurgau Travel keine Haftung
übernehmen.
5.5 Sicherstellung
Thurgau Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds
der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen
die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit
Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt «Reisegarantie»,
das Sie bei der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, 8038 Zürich, bei Thurgau
Travel oder Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro
erhalten.
5.6 Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken
den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits
entsprechende Versicherungen mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen
haben. Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.
6. Sie können die Reise nicht antreten (Annullation) oder
ändern Ihren Auftrag
6.1 Annullation der Reise durch Sie
Falls Sie weniger als 120 bzw. 60 Tage vor dem vereinbarten
Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen),
so müssen Sie dies Ihrem Reisebüro
durch einen eingeschriebenen Brief unter Angabe
des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die
Reisedokumente beizulegen.
6.2 Bearbeitungsgebühr
Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen,
schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr
von Fr. 60.– pro gebuchte Person, höchstens aber Fr. 120.– pro
Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren
sowie Gebühren für bereits eingeholte
Visas nicht durch die obligatorische Versicherung
gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall
durch Sie zu bezahlen.
6.3 Annullationskosten
Die obligatorische Annullationskostenversicherung
deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder
Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen.
Der entsprechende Nachweis muss schriftlich
erbracht werden und die Kontrolle durch einen
Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.
Krankheiten oder Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung
bestanden, fallen nicht unter die Annullationskostenversicherung. Treten Sie
weniger als 120 bzw. 60 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder
buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullationskostenversicherung
oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen
Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises
bezahlen:
Tage vor Abreisedatum Arrangementpreis
120 (Langstrecken und Hochsee-Kreuzfahrten)
bis 61 10%
60 bis 43 15%
42 bis 28 30%
27 bis 15 60%
14 bis 0 80%
Linienflüge zu Spezialpreisen (z.B. APEX/PEX/Gruppen- und Spezialtarife):
Für diese Flüge gelten die Annullationsbedingungen
der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklassen.
6.4 Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns
eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen
Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement
zu übernehmen, so erhebt Thurgau Travel lediglich die Bearbeitungsgebühr.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig
– bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
– bei Reisen in Europa und Ländern ohne Visumspflicht nach Absprache
mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten
(unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung
von Visa).
Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen
genügen, und es
dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson
bleiben Sie Thurgau Travel gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich
haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.
6.5 Verzicht auf obligatorische Annullationskostenversicherung
Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung
kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung
verlangen.
7. Sie treten die Reise an, können
sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig
abbrechen, so kann Ihnen Thurgau Travel den Preis
für das Reisearrangement nicht zurückerstatten.
Allfällige nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen jedoch nach Möglichkeit
vergüten. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Tod einer
nahestehenden Person) wird Ihnen die Thurgau Travel-Reiseleitung oder unsere örtliche
Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
behilflich sein.
8.
Thurgau Travel kann die Reise nicht wie vereinbart
durchführen
oder muss die Reise vorzeitig abbrechen
8.1 Flugtransport
Für den Fall, dass das von Thurgau Travel verpflichtete Flugtransportunternehmen
aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen
mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht zu erfüllen, erlauben wir
uns, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen
oder anderen Flugzeiten durchzuführen.
8.2 Programmänderungen
Thurgau Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm
oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel,
Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände es erfordern. Wir bemühen uns jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen
zu erbringen. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge
Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt, Brücken- oder Schleusensperrung
Behördenwillkür oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um
ein Alternativprogramm besorgt. Unterkunft und Verpflegung können an Bord
des Schiffes oder in Hotels bzw. die Beförderung
auf Teilstrecken per Bus erfolgen.
8.3 Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die
unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer
oder liegen besondere Umstände vor, die Thurgau Travel vor der Abreise zu
einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen
zwingen, können wir die Reise bis spätestens 42 Tage vor dem festgelegten
Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten
wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
8.4 Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische
Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die
Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Massnahmen, Behördenwillkür
oder wegen Streiks aus der Sicht von Thurgau Travel nicht begonnen werden kann
oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Thurgau Travel befugt, von der Rückerstattung
Ihrer Zahlung die von uns bereits gemachten
und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu
bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind
ausgeschlossen.
9.
Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Thurgau Travel,
gleichgültig aus welchem
Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist
beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements
folgenden Tag.
10. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Thurgau Travel ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Thurgau Travel können
nur an unserem Sitz in 8570 Weinfelden angebracht
werden.
Stand November 2006 |
|